AGB

1. Angebot und Abschluß

1.1

Allen Angeboten, Lieferungen und Dienstleistungen liegen diese Allgemeinen Geschäfts- und

Lieferbedingungen zugrunde. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,

auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme

der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen

des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit

widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäfts- oder Lieferbedingungen sind nur wirksam,

wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluß schriftlich anerkennen.

1.2

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie werden erst durch unsere schriftliche

Auftragsbestätigung rechtswirksam, es sei denn, es besteht eine regelmäßige Geschäftsbeziehung

mit ein und demselben Partner und die Vertragsbedingungen können als bekannt vorausgesetzt

werden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

1.3

Sind mehrere Personen als Kunden unsere Vertragspartner, dann haften sie uns als Gesamtschuldner.

In diesem Fall genügt es für die Wirksamkeit von Erklärungen, wenn sie gegenüber

einem der Kunden oder von einem der Kunden abgegeben werden.

2. Weiterverkauf von Ware oder Dienstleistung an Dritte

2.1

Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit uns nicht berechtigt, von uns gelieferte

Ware oder Dienstleistungnicht weiterzuverkaufen oder zu exportieren.

3. Preise und Zahlungen

3.1

Zur Berechnung kommt der am Tage des Vertragsabchlusses gültige Honorarpreis bzw. ein vorher ausgehandelter Preis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2

Treten zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem der Vertragserfüllung Kostenerhöhungen

(Zölle, Steuern, Personal- und Transportkosten etc.) oder Währungsänderungen ein, so

sind wir berechtigt, die Preise angemessen zu erhöhen.

3.3

Wir behalten uns vor, Fracht, Versicherung und Verpackung gesondert in Rechnung zu stellen.

Die Preise gelten für die Abnahme unserer Waren in den in unseren Preislisten angegebenen

Verkaufseinheiten (VE). Bei der Abnahme abweichender Stückzahlen wird ein Aufpreis für Verpackung

berechnet.

3.4

Rechnungen sind spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug

fällig und zahlbar. Im übrigen gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungskonditionen.

Ein Skontoabzug wird nur gewährt, wenn wir keine älteren, noch offenen Forderungen gegen den

Kunden haben.

3.5

Bei Entgegennahme von Schecks und Wechseln trägt der Kunde die Diskont- und Einziehungsspesen.

Bei der Inzahlungnahme von Wechseln ist außerdem ein Skontoabzug ausgeschlossen.

3.6

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in Höhe des uns von der kontoführenden

Bank in Rechnung gestellten Zinssatzes, mindestens aber in Höhe von 8% über dem

jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

3.7

Befindet sich der Kunde mit der Begleichung einer aus den Geschäftsverbindungen mit uns herrührenden

Verbindlichkeit in Zahlungsverzug, dann sind wir nicht verpflichtet, weitere Lieferungen

vorzunehmen und berechtigt, von dem Vertrag insoweit zurückzutreten und Schadensersatz

wegen Nichterfüllung zu fordern. Weiterhin werden bei Zahlungsverzug alle unsere gegenüber

dem Kunden bestehenden Forderungen sofort fällig.

3.8

Gegenüber unseren fälligen Zahlungsansprüchen kann der Kunde nur mit eigenen unbestrittenen

oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Abzüge von einer Rechnung sind

nur zulässig sofern vorher von uns eine entsprechende Gutschrift erteilt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht

des Kunden von Zahlungen wegen Mängelrügen, Lieferverzögerungen oder sonstigen

Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.

3.9

Entstehen nach Abschluß des Vertrages begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit

des Kunden, dann können wir unsere Lieferungen von Barzahlung oder vorheriger

Sicherheitsleistung abhängig machen oder von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

4.Lieferung.

4.1

Die von uns angegebenen Liefer- und Versandtermine sind nur annähernd und unverbindlich,

sofern wir sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet haben.

4.2

In Fällen höherer Gewalt und anderer unvorhergesehener Ereignisse (z.B. Streik, Aussperrung,

behördlicher Anordnung etc.) sind wir berechtigt, den Liefertermin angemessen hinauszuschieben

oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit dieser noch nicht ausgeführt

ist. Wenn die Behinderung länger als 2 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher

Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

Falls sich die Lieferzeit verlängert oder wir von unserer VerpƒPichtung frei werden, kann

der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

4.3

Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 14 Tage überschritten, so ist der Kunde berechtigt,

nach Verstreichen einer uns schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens weiteren 14 Tagen

durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch kann

nur geltend gemacht werden, wenn uns grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

4.4

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt es sei denn, daß die teilweise Lieferung für den Kunden

kein Interesse hat. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.

4.5

Der Versand der Ware erfolgt nach unserer Wahl, es sei denn, der Kunde übernimmt die Kosten

für eine von ihm gewünschte Versandart.

Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht auf den Kunden

über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder

zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch, wenn wir fracht- und verpakkungsfrei

liefern. Zur Absicherung des Transportschadenrisikos wird eine Transportversicherung

abgeschlossen und mit 0.6% des Netto-Warenwertes in Rechnung gestellt. Ist mit dem Kunden

Selbstabholung vereinbart und die Ware nicht binnen 14 Tage nach Absendung der Mitteilung

der Lieferfähigkeit abgeholt worden, sind wir berechtigt, dem Kunden die Ware per Nachnahme

zuzustellen.

4.6

Unsere Lieferanten für die Transportverpackungen sind der Vereinigung für Wertstoffrecycling

GmbH (VfW) angeschlossen, die über das RESY-SYSTEM eine Rücknahme- und Verwertungsgarantie

für Transportverpackungen gegeben haben.

Wir nehmen unter der Voraussetzung, daß uns unsere Transportverpackung kostenfrei zur Versandstelle

in Düsseldorf angeliefert werden, diese zurück und führen sie einer stofflichen Wiederverwertung

zu.

4.7

Verweigert der Kunde die Annahme von uns gelieferter Ware, so können wir eine angemessene

Frist zur Abnahme setzen, nach deren Ablauf wir berechtigt sind, vom Vertrag zurückzutreten und

Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30% des Netto-Warenwertes zu verlangen.

5. Gewährleistung

5.1

Handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Abmessung und Ausführung,

Farbe, Struktur oder Konstruktion, auch bei Mustern und Nachlieferungen, begründen keine

Rechte gegen uns.

5.2

Gelieferte Ware hat der Kunde nach Empfang auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu prüfen.

Etwaige Reklamation wegen Mangeln dieser Art sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8

Tagen nach Empfang der Ware schriftlich und unter Angabe von Gründen geltend zu machen.

Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche wegen solcher Mängel nicht mehr gestellt werden.

Später auftretende, verborgene Mängel, die unserer Gewährleistung unterfallen, sind innerhalb

von 12 Monaten nach Lieferung unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich und unter

Angabe von Gründen zu rügen.

5.3

Im Falle berechtigter Beanstandungen kann der Kunde kostenlose Nachlieferung der mangelhaften

Ware verlangen. Er hat nur dann ein Recht auf Rücktritt oder Herabsetzung des Kaufpreises

(Minderung), wenn die Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Ist die Ersatzlieferung für uns mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, so können wir nach

unserer Wahl auch vom Vertrag zurücktreten, wobei Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung

ausdrücklich ausgeschlossen sind.

5.4

Mängel eines Teiles einer Lieferung können, sofern der Rest für den Kunden verwendbar ist, nicht

zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.

5.5

Rücksendungen beschädigter Ware nehmen wir nur nach vorheriger Absprache an. Die Rücksendung

erfolgt auf Gefahr des Käufers. Rücksendungen sind grundsätzlich frachtgünstigst zu

verschicken, es sei denn, es wurde etwas abweichendes vereinbart.

5.6

Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Waren bedarf unseres vorherigen schriftlichen Einverständnisses.

Gutschriften für zurückgegebene Waren werden von uns nur dann erteilt, wenn wir

die Ware unbeschädigt zurückerhalten. Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Waren aus Restposten

oder Sonderangeboten ist ausgeschlossen.

5.7

Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere Waren und

schließen sonstige Gewährleistungen jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für die Schadensersatzansprüche

aus Eigenschaftszusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden

absichern sollen.

5.8

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Dienstleistung, aus positiver Forderungsverletzung,

aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als

auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches

oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt und bei schuldhaften Verletzung von wesentlichen

Vertragspflichten.

6.Eigentumsvorbehalt

6.1

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller uns gegenüber dem Kunden

zustehenden und noch entstehenden Forderungen unser Eigentum.

6.2

Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen

Geschäftsbetriebes zu handelsüblichen Preisen zu veräußern. Er hat sie auf Verlangen von

anderen Waren getrennt aufzubewahren und mit einem deutlich sichtbaren Hinweis auf unseren

Eigentumsvorbehalt zu versehen.

6.3

Der Kunde tritt uns schon jetzt alle ihm aus einer Weiterveräußerung zustehenden Forderungen

mit Nebenrechten zur Sicherung der in Abs.1 bezeichneten Ansprüche ab. Wir nehmen diese

Abtretung hiermit an. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderungen

berechtigt und verpflichtet. Er hat auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er

Waren veräußert hat und welche Forderung ihm aus der Veräußerung zustehen. Veräußert der

Kunde die gelieferten Waren an einen Dritten weiter, und nimmt er die dadurch entstehenden

Forderungen in ein Kontokorrentverhältnis mit dem Dritten auf, dann tritt der Kunde uns außerdem

die Ansprüche auf Kündigung des Kontokorrentverhältnisses auf Feststellung der Salden,

auf die Forderungen aus gezogenen und noch zu ziehenden Salden, und insbesondere auf den

Schlußsaldoanspruch ab.

6.4

Der Kunde darf die gelieferten Waren weder verpfänden noch anderweitig zur Sicherung übereignen.

Wird die Ware beim Kunden gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Kunde auf unser

Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Er trägt in diesem Fall

alle Kosten eines Interventionsverfahrens.

6.5

Wir verpflichten uns, die für uns nach den vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten

auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl freizugeben, soweit der Wert unsere Forderungen

um mehr als 20% übersteigt.

6.6

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wie berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten

des Kunden zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

7.1

Für die Geschäftsbedingungen und unsere gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt

das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Einheitlichen Gesetze über den Internationalen

Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluß solcher Kaufverträge ƒOnden keine Anwendung.

7.2

Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft und Dienstleistungen ergebenden Verbindlichkeiten ist Düsseldorf.

7.3

Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist im kaufmännischen

Geschäftsverkehr die Zuständigkeit der Gerichte in Düsseldorf vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt,

den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Hat der Kunde seinen Sitz im Ausland, ist nach

unserer Wahl das dort geltende Recht anwendbar.

7.4

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine

Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit

aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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